Halbtr./Med. Dry

In Deutschland und Österreich übliche Bezeichnung für einen bestimmten Gehalt an Restzucker im Wein, die fakultativ am Etikett angeführt werden kann. Das sind bis 12 g/l oder bis 18 g/l, sofern die Gesamtsäure höchstens 10 g niedriger als der Restzucker ist. Dies heißt, dass zum Beispiel bei 18 g/l Restzucker die Gesamtsäure zumindest 8 g/l aufweisen muss. Diese spezielle Säureregelung hat eine praktische Bedeutung, da bei höherem Säuregehalt die Süße weniger wahrgenommen wird. Bei halbtrockenem Schaumwein, wo ein anderes Geschmacks-Empfinden durch die Kohlensäure gegeben ist, darf der Restzucker sogar zwischen 32 und 50 g/l liegen (beim Stillwein bereits die Stufe ?lieblich?). Siehe bezüglich der anderen Geschmacksrichtungen unter Zuckergehalt.
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